Mehr Unterstützung – mehr Sicherheit
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2011 den Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih als allgemeinverbindlich erklärt. Seit dem 1.Januar 2012 ist er in Kraft. Er hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Vorteile für Temporärarbeitende:
- Subventionierte Weiterbildung
- Bessere Altersvorsorge
- Besserer Krankentaggeld-Schutz
- Branchenspezifische Mindestlöhne
Möglich macht das der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Temporärbranche. Die Weiterbildung – für Sie kostenlos – wird durch uns organisiert. Dadurch wollen wir die Markfähigkeit von Temporärarbeitenden fördern.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Das wichtigste in Kürze
GAV Personalverleih
Swissstaffing
Temptrainig